Jetzt ist es
"amtlich"
Dank Bürgerkarte entfällt der
Weg in die Amtsstube
Österreich ist
Europameister
- und zwar bei der
elektronischen Abwicklung von
Amtswegen jeder erdenklichen
Art. Konkret: Österreich belegt
bereits zum zweiten Mal in Folge
im EU-Ranking beim E-Government
den ersten Platz, kein anderes
Land bietet so umfangreiche
Möglichkeiten, auf
elektronischem Weg mit der
Behördenwelt zu kommunizieren.
Durch die Digitalisierung der
Behördenwelt ist es in vielen
Fällen nicht mehr notwendig, zu
vorgeschriebenen Zeiten auf dem
Amt zu erscheinen - und das wird
bereits fleißig genutzt: Allein
im Jänner dieses Jahres
besuchten mehr als 440.000
Menschen die Amtshelferseiten
help.gv.at und besorgten sich
ganz bequem von zuhause aus
Formulare, stellten Anträge und
erhielten per Mausklick
"amtliche" Informationen. Große
Erleichterung für BürgerInnen
und UnternehmerInnen.
Via Internet können
Wirtschaftstreibende Infos für
die Unternehmensgründung
einholen, Mitarbeiter anmelden,
einen Schanigarten beantragen
oder dem Finanzamt einen Besuch
abstatten. Der Bogen der
angebotenen Dienste spannt sich
von der Karenz über das
Kindergeld und die
Schulbuchaktion bis zur
Möglichkeit, ein Stipendium
online zu beantragen. Die
entscheidenden Vorteile für das
Alltagsleben: Zu bestimmten
"Amtszeiten" Informationen und
Unterlagen zu besorgen entfällt
gänzlich, denn die Formulare
stehen elektronisch bereit. Und
auch lästige Wartezeiten sowie
der damit verbundene Stress
gehören der Vergangenheit an,
denn das Online-Amt ist rund um
die Uhr, sieben Tage die Woche
geöffnet.
Österreichweit vernetzt
Möglich wurde die
Digitalisierung der Amtswege,
weil amtliche
Gebietskörperschaften, also
Bund, Länder, Städte und
Gemeinden, sowie solche der
'Wirtschaft in die Plattform
Digitales Österreich im
Bundeskanzleramt (www.digitales.oesterreich.gv.at)
eingebunden sind. So können
Projekte, Strategien und
Richtlinien gemeinsam geplant,
abgestimmt und umgesetzt werden.
Sicherheit ist entscheidend.
Wenn es um "amtliche" Daten zu
Personen geht, ist die
Vertraulichkeit und Sicherheit
der elektronischen Kommunikation
natürlich von zentraler
Bedeutung. Wer über das simple
Downloaden von Formularen
hinausgehende Amtswege auf
elektronischem Weg erledigen
will, muss sich identifizieren
können. Damit die Ämter im
Internet auch zweifelsfrei die
Identität des Antragstellers
feststellen können, bedarf es
aber eines
elektronischen 'Werkzeugs, das
BürgerInnen oder
UnternehmerInnen ausweist. Der
Schlüssel dazu ist die
Bürgerkarte mit der
"elektronischen Signatur". Wozu
diese notwendig ist, lässt sich
einfach erklären: Viele Ansuchen
benötigen die Unterschrift des
Antragstellers, die er bislang
auf Papier zu leisten hatte. Mit
der Bürgerkarte und der darin
festgehaltenen elektronischen
Signatur ist diese
Authentifizierung nun einfach,
die Inhaber können schnell und
unkompliziert online Dokumente
"unterschreiben". So
funktioniert die "elektronische
Signatur".
Um Dokumente online
unterschreiben zu können,
benötigt man einen Computer mit
Internetzugang sowie einen
Kartenleser, der fix im Gerät
integriert ist - bzw. eines, das
an den PC angeschlossen werden
kann. Es gibt auch Tastaturen,
die mit einem Lesegerät
ausgestattet sind. Weiters
benötigt man eine Karte, auf
deren Chip ein
Signatur-Zertifikat gespeichert
ist. Bereits vorhandene Karten
können in eine "Bürgerkarte"
umgewandelt werden - etwa die
Bankomatkarte. A-Trust bietet
seit 1.1.2008 eine Kooperation
mit dem Hauptverband der
österreichischen
Sozialversicherungsträger, damit
kann man die digitale
Unterschrift auch auf die e-card
speichern lassen. Diese Form der
"Bürgerkarte" kann man bei
A-Trust online aktivieren. Die
Registrierung (Aktivierung) und
die weitere Nutzung sind
kostenlos, die maximale
Gültigkeitsdauer betragt fünf
Jahre bzw. bis zum Ablauf der
e-card. Die Gültigkeitsdauer ist
auf der Rückseite der e-card
vermerkt. Sollte die e-card vor
dem 31. 12 2007 als Bürgerkarte
aktiviert worden sein, bleibt
diese weiterhin gültig. Weitere
Infos dazu gibt es im Internet
unter
www.buergerkarte.at.
Kartenleser und
Software.
Um die e-card als Bürgerkarte
nutzen zu können, benötigt man
ein Chipkartenlesegerät
(PC/SC-kompatibel und
CTAPl-Treiber). Beim Kauf eines
solchen Gerätes muss auf die
Treiber-Kennzeichnung geachtet
werden, das Gerät muss für das
am eigenen PC installierte
Betriebssystem geeignet sein.
Informationen zu geeigneten
Geräten gibt es unter
www.cryptoshop.at/ecard/
oder
www.a-trust.at/reader/ und
natürlich im entsprechenden
Fachhandel. Zusätzlich braucht
man für den Einsatz der
Bürgerkarte bei Online-
Geschäften und Verwaltungswegen
ein Programm, das die Nutzung
der Karte und des
Kartenlesegeräts ermöglicht.
Diese Software wird als
Bürgerkartenumgebung (kurz: BKU)
bezeichnet. Das Bundeskanzleramt
stellt eine solche
Bürgerkarten-Software kostenlos
zur Verfügung:
www.buergerkarte.at/bku/
Online-Aktivierung.
Zum Aktivieren der
Bürgerkartenfunktion auf der
e-card stehen zwei
Identifikationsverfahren zur
Auswahl. Die erste Möglichkeit
ist eine Online-Aktivierung bei
www.a-trust.at/e-card/ mittels
Aktivierungscode in einem
RSa-Brief. Zur
Online-Aktivierung muss ein
kompatibles Kartenlesegerät an
den PC angeschlossen und die
Bürgerkartenumgebung
installiert/gestartet sein -
danach folgt man einfach den
Anweisungen am Bildschirm. Zum
Schluss bestellt man den
Aktivierungscode; dieser wird
wenige Tage später per RSa-Brief
zugestellt. Nach Erhalt des
Codes setzt man die Aktivierung
fort, indem man sich bei
http://www.a-trust.at/ecard/
einloggt und den weiteren
Anweisungen folgt.
Aktivierung in einer
Registrierungsstelle.
Die zweite Anmeldungsvariante
ist die persönliche
Freischaltung in einer
Registrierungsstelle. Dazu geht
man mit der e-card sowie einem
gültigen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass,
Personalausweis ...) in eine
Geschäftsstelle der
österreichischen
Sozialversicherung. Dort wird
die Karte in einem einzigen
Vorgang zur "Bürgerkarte"
gemacht.
Wie man die
Bürgerkarten-Funktion nutzen
kann
Der
Schlüssel zu
E-Government-Angeboten.
Die e-card mit
Bürgerkartenfunktion ermöglicht
die Nutzung aller
E-Government-Angebote der
heimischen Verwaltung - die
Einsatzmöglichkeiten werden in
diesem Jahr noch ausgeweitet,
die e-card wird zum
elektronischen Ausweis im
Internet. Nachfolgend finden Sie
einen Überblick über das
"Repertoire" der Bürgerkarte.
Online-Erledigung Ihrer
Amtswege.
Mit der Bürgerkarte können Sie
Anträge stellen und Einsicht in
Verfahren nehmen. Ihr Name und
Ihr Geburtsdatum liegen - in
Form der Personenbindung - auf
der Bürgerkarte bereits
elektronisch vor und müssen
daher im Onlineformular nicht
mehr eingegeben werden. Die
Bürgerkarte kann auch mit
Vollmachten ausgestattet sein,
die Sie benötigen, wenn Sie
Rechtsgeschäfte für andere
Personen abschließen. Die
Erledigung erfolgt schneller
bzw. teilweise sogar
unmittelbar. Alle Antragsdaten
liegen der Behörde elektronisch
vor und müssen nicht aus
Papierformularen übertragen
werden. Manuelle Kontrollen, wie
bei der Identifikation über
Ausweisdokumente, entfallen. Der
digitale Amtshelfer
www.help.gv.at ist dabei Ihre
Anlaufstation für alle
Behördenwege im Internet und
Auskünfte zu Amtswegen.
Arbeitehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung.
Das Finanzministerium bietet mit
FinanzOnline ein
kundenorientiertes Portal für
Finanzangelegenheiten von
BürgerInnen, UnternehmerInnen
und Jugendlichen an. Sie können
hier mit Ihrer Bürgerkarte
einsteigen und müssen nicht
persönlich beim Finanzamt
erscheinen.
Strafregisterbescheinigung.
Die Strafregisterbescheinigung
("Leumundszeugnis") ist für
Gewerbetreibende wie für
Arbeitssuchende ein oft
benötigtes Dokument. Mit einer
Bürgerkarte sparen Sie sich den
Weg auf das Amt und halten die
Bescheinigung in wenigen Minuten
in Händen. Meldebestätigung. Mit
der Bürgerkartenfunktion der
ecard, beziehungsweise Ihrer
Bankomatkarte, können Sie für
sich oder für eine Person, für
die Sie meldepflichtig sind
(z.B. Ihr Kind), eine
Meldebestätigung über den
aufrechten Wohnsitz beantragen.
Sozialversicherungsdatenauszug.
Dieser Auszug ist wie ein
Kontoauszug- er zeigt jedoch
keine Geldbeträge, sondern
Versicherungszeiten: Alle
Zeiträume, in welchen man
versichert war, sowie
Beitragsgrundlagen, also jene
Beitragshöhe. mit der man
jeweils versichert war. Mit der
Bürgerkarte kann dieser Auszug
online abgefragt und ausgedruckt
werden.
E-Banking.
Bawag/PSK und bundesschatz.at
bieten dies bereits an. Die
Abwicklung von Bankgeschäften
per Internet (E-Banking) mittels
PIN und TAN (persönliche
Identifikationsnummer und
Transaktionsnummer) ist ein
Angriffspunkt für die immer
häufiger werdenden "Phishing"-Attacken
und andere Methoden des
Identitätsdiebstahls. Das Wort "Phishing",
gebildet aus "Password" und "Fishing",
beschreibt eine Form des
Datendiebstahls, mit dem
beispielsweise Passwörter und
Transaktionsnummern ausgeforscht
und missbraucht werden können.
Wie Sicherheitsanalysen zeigen,
gehören
Bürgerkarten-/Signaturlösungen
zu den derzeit sichersten
Methoden, E-Banking zu
betreiben.
Rechtsgültige elektronische
Unterschrift in der
Privatwirtschaft
Die Bürgerkartenfunktion gewährt
Rechtssicherheit durch eine
Personenidentifikation mit hoher
technischer Qualität. Mit einer
Bürgerkarte mit qualifizierter
elektronischer Signatur können
Sie auch privatrechtliche
Verträge elektronisch signieren.
Durch Verwendung der
elektronischen Signatur wird das
rechtliche Erfordernis einer
eigenhändigen Unterschrift
erfüllt. Durch harmonisierte
Rahmenbedingungen ist dies im
gesamten EU-Raum möglich. Das
E-Government Innovationszentrum
EGIZ stellt ein Tool zur
Signatur von PDF-Dokumenten mit
der Bürgerkarte zur Verfügung.
Dieses wird beispielsweise vom
Zentrum für sichere
Informationstechnologie A-SIT
zur elektronischen Signatur von
Korrespondenzen) Gutachten oder
Bescheinigungen verwendet.
Dieses Tool kann kostenlos unter
www.buergerkarte.at/de/pdf-signieren
zum Signieren von PDF-Dokumenten
bzw. zum Prüfen der Gültigkeit
eines signierten Dokumentes
verwendet oder installiert
werden.
Elektronische
Rechnung.
Eine E-Rechnung mit
elektronischer Signatur bietet
Sicherheit - das heißt, sie ist
unveränderbar, und die
Datenübertragung ist absolut
sicher. Um die heimischen
UnternehmerInnen umfassend über
die Möglichkeiten der E-Rechnung
zu informieren und Probleme -
zum Beispiel bei Steuerprüfungen
- zu vermeiden, hat die WKÖ
gemeinsam mit Partnern aus
Wirtschaft und Verwaltung eine
breit angelegte
Informationsoffensive gestartet.
Ziel ist es, das Wissen über
gesetzliche Rahmenbedingungen
und die praktische Anwendung der
E-Rechnung zu verbessern.
ldentität für elektronische
Geschäfte.
Eine wichtige
Anwendungsmöglichkeit der
Bürgerkarte ist die
elektronische Ausweisfunktion.
Sie wird dann verwendet, wenn es
für den Betreiber eines
Internetdienstes wichtig ist,
genau zu wissen, mit wem er es
zu tun hat. Bei vielen
Internetseiten müssen Sie heute
einen Benutzernamen und ein
Kennwort angeben. Bei Webseiten,
die bereits die
Bürgerkartenfunktion
unterstützen, können Sie sich
einfach mit Ihrer Karte
ausweisen, ohne sich
Benutzername-Passwort-
Kombinationen merken zu müssen.
Das Prinzip der Bürgerkarte baut
aber nicht auf einem bloßen
Login-Vorgang auf, bei sensiblen
Vorgängen ist zusätzlich zum
Login mit Bürgerkarte auch eine
Signatur des Inhaltes (z.B.
einer Bestellung oder
Überweisung) vorgesehen, die vom
Server der Anwendung geprüft
wird. Eine nachträgliche
Veränderung des Inhaltes einer
solchen elektronisch signierten
Vereinbarung würde sofort
auffallen.
Aktivierung von zuhause aus - so
einfach geht's
Schritt 1:
Sie benötigen Ihre e-card, einen
Computer inklusive
Kartenlesegerät sowie eine
Internetverbindung. Schritt
2:
Installation einer
Bürgerkartenumgebung. Die
Bürgerkartenumgebung stellt das
Bindeglied zwischen der
eigentlichen Bürgerkarte und den
Internet-Applikationen dar. Zur
Förderung der elektronischen
Signatur
und der Bürgerkarte können die
BürgerInnen unter
www.buergerkarte.at/BKU diese
Software kostenlos
herunterladen. Schritt
3:
Nachdem Sie die Software
installiert haben und Ihre
e-card im Kartenleser steckt,
besuchen Sie
https://www.a-trust.at/e-card/
und folgen Sie den Anweisungen
am Bildschirm. Schritt
4: Zum
Schluss wählen Sie ,,RSa-Brief
bestellen". Mit diesem RSa-Brief
wird Ihnen der Aktivierungscode
zugesandt. Schritt
5: Mit
diesem Code können Sie bei
nochmaligem Einstieg auf
http://www a-trust.at/e-card/
Ihre Bürgerkarten-
funktion aktivieren.
Infos und
Support
Sollten Sie Unterstützung oder
weitere Informationen zur
Aktivierung benötigen, hier gibt
es erste Hilfe:
a.trust-Hotline (kostenpflichtig): 0900 940 91,0
e-card Serviceline: 050 1,24 331,1
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