Familienplatz 10,  A-1160 Wien  
Mo-Fr.: 9:00 - 18:00,  Sa: 9:00 - 12:00  
office@computerprofi.com  
Tel.: 01 / 485 59 05  
 
Navigation

 

Letzte Änderungen

 
 
 
 


 

Jetzt ist es "amtlich"
Dank Bürgerkarte entfällt der Weg in die Amtsstube

Österreich ist Europameister
- und zwar bei der elektronischen Abwicklung von Amtswegen jeder erdenklichen Art. Konkret: Österreich belegt bereits zum zweiten Mal in Folge im EU-Ranking beim E-Government den ersten Platz, kein anderes Land bietet so umfangreiche Möglichkeiten, auf elektronischem Weg mit der Behördenwelt zu kommunizieren. Durch die Digitalisierung der Behördenwelt ist es in vielen Fällen nicht mehr notwendig, zu vorgeschriebenen Zeiten auf dem Amt zu erscheinen - und das wird bereits fleißig genutzt: Allein im Jänner dieses Jahres besuchten mehr als 440.000 Menschen die Amtshelferseiten help.gv.at und besorgten sich ganz bequem von zuhause aus Formulare, stellten Anträge und erhielten per Mausklick "amtliche" Informationen.
Große Erleichterung für BürgerInnen und UnternehmerInnen.
Via Internet können Wirtschaftstreibende Infos für die Unternehmensgründung einholen, Mitarbeiter anmelden, einen Schanigarten beantragen oder dem Finanzamt einen Besuch abstatten. Der Bogen der angebotenen Dienste spannt sich von der Karenz über das Kindergeld und die Schulbuchaktion bis zur Möglichkeit, ein Stipendium online zu beantragen. Die entscheidenden Vorteile für das Alltagsleben: Zu bestimmten "Amtszeiten" Informationen und Unterlagen zu besorgen entfällt gänzlich, denn die Formulare stehen elektronisch bereit. Und auch lästige Wartezeiten sowie der damit verbundene Stress gehören der Vergangenheit an, denn das Online-Amt ist rund um die Uhr, sieben Tage die Woche geöffnet.
Österreichweit vernetzt
Möglich wurde die Digitalisierung der Amtswege, weil amtliche Gebietskörperschaften, also Bund, Länder, Städte und Gemeinden, sowie solche der 'Wirtschaft in die Plattform Digitales Österreich im Bundeskanzleramt (www.digitales.oesterreich.gv.at) eingebunden sind. So können Projekte, Strategien und Richtlinien gemeinsam geplant, abgestimmt und umgesetzt werden.
Sicherheit ist entscheidend.
Wenn es um "amtliche" Daten zu Personen geht, ist die Vertraulichkeit und Sicherheit der elektronischen Kommunikation natürlich von zentraler Bedeutung. Wer über das simple Downloaden von Formularen hinausgehende Amtswege auf elektronischem Weg erledigen will, muss sich identifizieren können. Damit die Ämter im Internet auch zweifelsfrei die Identität des Antragstellers feststellen können, bedarf es aber eines
elektronischen 'Werkzeugs, das BürgerInnen oder UnternehmerInnen ausweist. Der Schlüssel dazu ist die Bürgerkarte mit der "elektronischen Signatur". Wozu diese notwendig ist, lässt sich einfach erklären: Viele Ansuchen benötigen die Unterschrift des Antragstellers, die er bislang auf Papier zu leisten hatte. Mit der Bürgerkarte und der darin festgehaltenen elektronischen Signatur ist diese Authentifizierung nun einfach, die Inhaber können schnell und unkompliziert online Dokumente "unterschreiben".
So funktioniert die "elektronische Signatur".
Um Dokumente online unterschreiben zu können, benötigt man einen Computer mit Internetzugang sowie einen Kartenleser, der fix im Gerät integriert ist - bzw. eines, das an den PC angeschlossen werden kann. Es gibt auch Tastaturen, die mit einem Lesegerät ausgestattet sind. Weiters benötigt man eine Karte, auf deren Chip ein Signatur-Zertifikat gespeichert ist. Bereits vorhandene Karten können in eine "Bürgerkarte" umgewandelt werden - etwa die Bankomatkarte. A-Trust bietet seit 1.1.2008 eine Kooperation mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, damit kann man die digitale Unterschrift auch auf die e-card speichern lassen. Diese Form der "Bürgerkarte" kann man bei A-Trust online aktivieren. Die Registrierung (Aktivierung) und die weitere Nutzung sind kostenlos, die maximale Gültigkeitsdauer betragt fünf Jahre bzw. bis zum Ablauf der e-card. Die Gültigkeitsdauer ist auf der Rückseite der e-card vermerkt. Sollte die e-card vor dem 31. 12 2007 als Bürgerkarte aktiviert worden sein, bleibt diese weiterhin gültig. Weitere Infos dazu gibt es im Internet unter www.buergerkarte.at.

Kartenleser und Software.
Um die e-card als Bürgerkarte nutzen zu können, benötigt man ein Chipkartenlesegerät (PC/SC-kompatibel und CTAPl-Treiber). Beim Kauf eines solchen Gerätes muss auf die Treiber-Kennzeichnung geachtet werden, das Gerät muss für das am eigenen PC installierte Betriebssystem geeignet sein. Informationen zu geeigneten Geräten gibt es unter www.cryptoshop.at/ecard/ oder www.a-trust.at/reader/ und natürlich im entsprechenden Fachhandel. Zusätzlich braucht man für den Einsatz der Bürgerkarte bei Online- Geschäften und Verwaltungswegen ein Programm, das die Nutzung der Karte und des Kartenlesegeräts ermöglicht.

Diese Software wird als Bürgerkartenumgebung (kurz: BKU) bezeichnet. Das Bundeskanzleramt stellt eine solche Bürgerkarten-Software kostenlos zur Verfügung: www.buergerkarte.at/bku/
Online-Aktivierung.
Zum Aktivieren der Bürgerkartenfunktion auf der e-card stehen zwei Identifikationsverfahren zur Auswahl. Die erste Möglichkeit ist eine Online-Aktivierung bei www.a-trust.at/e-card/ mittels Aktivierungscode in einem RSa-Brief. Zur Online-Aktivierung muss ein kompatibles Kartenlesegerät an den PC angeschlossen und die Bürgerkartenumgebung installiert/gestartet sein - danach folgt man einfach den Anweisungen am Bildschirm. Zum Schluss bestellt man den Aktivierungscode; dieser wird wenige Tage später per RSa-Brief zugestellt. Nach Erhalt des Codes setzt man die Aktivierung fort, indem man sich bei http://www.a-trust.at/ecard/ einloggt und den weiteren Anweisungen folgt.
Aktivierung in einer Registrierungsstelle.
Die zweite Anmeldungsvariante ist die persönliche Freischaltung in einer Registrierungsstelle. Dazu geht man mit der e-card sowie einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis ...) in eine Geschäftsstelle der österreichischen Sozialversicherung. Dort wird die Karte in einem einzigen Vorgang zur "Bürgerkarte" gemacht.

Wie man die Bürgerkarten-Funktion nutzen kann

Der Schlüssel zu E-Government-Angeboten.
Die e-card mit Bürgerkartenfunktion ermöglicht die Nutzung aller E-Government-Angebote der heimischen Verwaltung - die Einsatzmöglichkeiten werden in diesem Jahr noch ausgeweitet, die e-card wird zum elektronischen Ausweis im Internet. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über das "Repertoire" der Bürgerkarte.
Online-Erledigung Ihrer Amtswege.
Mit der Bürgerkarte können Sie Anträge stellen und Einsicht in Verfahren nehmen. Ihr Name und Ihr Geburtsdatum liegen - in Form der Personenbindung - auf der Bürgerkarte bereits elektronisch vor und müssen daher im Onlineformular nicht mehr eingegeben werden. Die Bürgerkarte kann auch mit Vollmachten ausgestattet sein, die Sie benötigen, wenn Sie Rechtsgeschäfte für andere Personen abschließen. Die Erledigung erfolgt schneller bzw. teilweise sogar unmittelbar. Alle Antragsdaten liegen der Behörde elektronisch vor und müssen nicht aus Papierformularen übertragen werden. Manuelle Kontrollen, wie bei der Identifikation über Ausweisdokumente, entfallen. Der digitale Amtshelfer www.help.gv.at ist dabei Ihre Anlaufstation für alle Behördenwege im Internet und Auskünfte zu Amtswegen.
Arbeitehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung.
Das Finanzministerium bietet mit FinanzOnline ein kundenorientiertes Portal für Finanzangelegenheiten von BürgerInnen, UnternehmerInnen und Jugendlichen an. Sie können hier mit Ihrer Bürgerkarte einsteigen und müssen nicht persönlich beim Finanzamt erscheinen.
Strafregisterbescheinigung.
Die Strafregisterbescheinigung ("Leumundszeugnis") ist für Gewerbetreibende wie für Arbeitssuchende ein oft benötigtes Dokument. Mit einer Bürgerkarte sparen Sie sich den Weg auf das Amt und halten die Bescheinigung in wenigen Minuten in Händen. Meldebestätigung. Mit der Bürgerkartenfunktion der ecard, beziehungsweise Ihrer Bankomatkarte, können Sie für sich oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Ihr Kind), eine Meldebestätigung über den aufrechten Wohnsitz beantragen.
Sozialversicherungsdatenauszug.
Dieser Auszug ist wie ein Kontoauszug- er zeigt jedoch keine Geldbeträge, sondern Versicherungszeiten: Alle Zeiträume, in welchen man versichert war, sowie Beitragsgrundlagen, also jene Beitragshöhe. mit der man jeweils versichert war. Mit der Bürgerkarte kann dieser Auszug online abgefragt und ausgedruckt werden.
E-Banking.
Bawag/PSK und bundesschatz.at bieten dies bereits an. Die Abwicklung von Bankgeschäften per Internet (E-Banking) mittels PIN und TAN (persönliche Identifikationsnummer und Transaktionsnummer) ist ein Angriffspunkt für die immer häufiger werdenden "Phishing"-Attacken und andere Methoden des Identitätsdiebstahls. Das Wort "Phishing", gebildet aus "Password" und "Fishing", beschreibt eine Form des Datendiebstahls, mit dem beispielsweise Passwörter und Transaktionsnummern ausgeforscht und missbraucht werden können. Wie Sicherheitsanalysen zeigen, gehören Bürgerkarten-/Signaturlösungen zu den derzeit sichersten Methoden, E-Banking zu betreiben.
Rechtsgültige elektronische Unterschrift in der Privatwirtschaft
Die Bürgerkartenfunktion gewährt Rechtssicherheit durch eine Personenidentifikation mit hoher technischer Qualität. Mit einer Bürgerkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie auch privatrechtliche Verträge elektronisch signieren. Durch Verwendung der elektronischen Signatur wird das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift erfüllt. Durch harmonisierte Rahmenbedingungen ist dies im gesamten EU-Raum möglich. Das E-Government Innovationszentrum EGIZ stellt ein Tool zur Signatur von PDF-Dokumenten mit der Bürgerkarte zur Verfügung. Dieses wird beispielsweise vom Zentrum für sichere Informationstechnologie A-SIT zur elektronischen Signatur von Korrespondenzen) Gutachten oder Bescheinigungen verwendet. Dieses Tool kann kostenlos unter www.buergerkarte.at/de/pdf-signieren zum Signieren von PDF-Dokumenten bzw. zum Prüfen der Gültigkeit eines signierten Dokumentes verwendet oder installiert werden.
Elektronische Rechnung.
Eine E-Rechnung mit elektronischer Signatur bietet Sicherheit - das heißt, sie ist unveränderbar, und die Datenübertragung ist absolut sicher. Um die heimischen UnternehmerInnen umfassend über die Möglichkeiten der E-Rechnung zu informieren und Probleme - zum Beispiel bei Steuerprüfungen - zu vermeiden, hat die WKÖ gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Verwaltung eine breit angelegte Informationsoffensive gestartet. Ziel ist es, das Wissen über gesetzliche Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung der E-Rechnung zu verbessern.
ldentität für elektronische Geschäfte.
Eine wichtige Anwendungsmöglichkeit der Bürgerkarte ist die elektronische Ausweisfunktion. Sie wird dann verwendet, wenn es für den Betreiber eines Internetdienstes wichtig ist, genau zu wissen, mit wem er es zu tun hat. Bei vielen Internetseiten müssen Sie heute einen Benutzernamen und ein Kennwort angeben. Bei Webseiten, die bereits die Bürgerkartenfunktion unterstützen, können Sie sich einfach mit Ihrer Karte ausweisen, ohne sich Benutzername-Passwort- Kombinationen merken zu müssen. Das Prinzip der Bürgerkarte baut aber nicht auf einem bloßen Login-Vorgang auf, bei sensiblen Vorgängen ist zusätzlich zum Login mit Bürgerkarte auch eine Signatur des Inhaltes (z.B. einer Bestellung oder Überweisung) vorgesehen, die vom Server der Anwendung geprüft wird. Eine nachträgliche Veränderung des Inhaltes einer solchen elektronisch signierten Vereinbarung würde sofort auffallen.

Aktivierung von zuhause aus - so einfach geht's

Schritt 1: Sie benötigen Ihre e-card, einen Computer inklusive Kartenlesegerät sowie eine Internetverbindung.
Schritt 2: Installation einer Bürgerkartenumgebung. Die Bürgerkartenumgebung stellt das Bindeglied zwischen der
                  eigentlichen Bürgerkarte und den Internet-Applikationen dar. Zur Förderung der elektronischen Signatur
                  und der Bürgerkarte können die BürgerInnen unter www.buergerkarte.at/BKU diese Software kostenlos
                  herunterladen.
Schritt 3: Nachdem Sie die Software installiert haben und Ihre e-card im Kartenleser steckt, besuchen Sie
                  https://www.a-trust.at/e-card/ und folgen Sie den Anweisungen am Bildschirm.
Schritt 4: Zum Schluss wählen Sie ,,RSa-Brief bestellen". Mit diesem RSa-Brief wird Ihnen der Aktivierungscode
                  zugesandt.
Schritt 5: Mit diesem Code können Sie bei nochmaligem Einstieg auf http://www a-trust.at/e-card/ Ihre Bürgerkarten-
                  funktion aktivieren.

Infos und Support
Sollten Sie Unterstützung oder weitere Informationen zur Aktivierung benötigen, hier gibt es erste Hilfe:
 a.trust-Hotline (kostenpflichtig): 0900 940 91,0
 e-card Serviceline:  050 1,24 331,1
Links
www.digitales.oesterreich.gv.at
www.help.gv.at
www.buergerkarte.at

 

Irrtümer, Schreibfehler und Preisänderungen vorbehalten! Alle Preise inkl. 20% MWSt.
Angebote gültig solange der Vorrat reicht. Tagespreise und Verfügbarkeit bitte telefonisch erfragen!
Bezahlung Bar oder Bankomat, Versand innerhalb Österreichs per Nachnahme!

Counter